Brandschutz in Aalen
Aalen ist die größte Stadt im Ostalbkreis und lebt seit langem von der Industrie. Für Betriebe, Hausverwaltungen und Vermieter prüfen und warten wir die Brandschutztechnik in Hallen, Werkstätten und Wohnobjekten und montieren, was nachgerüstet werden soll.

Wir prüfen in Aalen
Inhabergeführter Betrieb aus Ulm
- Anfahrt
- Rund 49 km nördlich von Ulm
- Wir kommen nach
- Wasseralfingen, Unterkochen, Dewangen, Fachsenfeld, Ebnat, Waldhausen, Unterrombach
- Häufige Beläge
- Betonpflaster in den Wohngebieten, dazu viele befahrene Gewerbeflächen
Hallen und Werksgebäude im Kochertal
Die lange Industriegeschichte der Stadt steht heute als Hallen, Werkstätten und Lagerflächen im Kochertal. Darin verteilen sich Löscher über weite Strecken, dazu kommen Rauch- und Wärmeabzug, Brandschutztüren mit Feststellanlagen und Löschwassertechnik. Wir betreuen das im Zusammenhang und nicht Gerät für Gerät.
Gewachsene Werksgebäude werden umgebaut, erweitert und neu belegt. Bei jedem Umbau gehen Kabel und Rohre durch Wände und Decken. Wir sehen bei der Wartung nach, ob die Durchführungen wieder verschlossen sind, und stellen die Abschottung dort her, wo etwas offen geblieben ist.
Die heutige Stadt ist 1975 aus Aalen und Wasseralfingen zusammengewachsen, dazu kamen Unterkochen, Dewangen, Fachsenfeld und weitere Orte. Betriebe mit mehreren Standorten im Ostalbkreis fahren wir in einer Runde ab, damit nicht für jede Adresse eine eigene Anfahrt anfällt.
Was wir in Aalen prüfen und warten
Liegen mehrere Objekte auseinander, legen wir sie auf einen Termin. Zu jeder Prüfung bekommen Sie das Protokoll.
Was in Baden-Württemberg anders im Gesetz steht als in Bayern
Die beiden Bauordnungen beschreiben unterschiedliche Räume, und der Satz zur Betriebsbereitschaft lautet nicht gleich. Wir stellen die Wortlaute nebeneinander, damit Sie sie selbst lesen können. Was daraus für ein einzelnes Objekt folgt, ist eine Rechtsfrage und keine Auskunft, die wir geben.
Stand 8. September 2026. Gesetzblatt Baden-Württemberg 2026 Nr. 44
„Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern.“
§ 15 Absatz 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 16. März 2026 „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Art. 46 Absatz 4 Bayerische Bauordnung, zuletzt geändert am 23. April 2026
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Wir haben mehrere Standorte im Ostalbkreis. Fahren Sie die zusammen an?
Ja, wir legen sie in eine Runde, statt jede Adresse einzeln anzufahren. Aalen liegt knapp fünfzig Kilometer von Ulm entfernt, deshalb planen wir den Tag so, dass alles in einem Zug fertig wird.
In der Halle wurde umgebaut und durch Wände gebohrt. Sehen Sie sich die Abschottungen an?
Ja. Nach Umbauten laufen Kabel und Rohre oft durch Öffnungen, die offen geblieben sind. Wir erfassen die Durchführungen, die wir finden, und stellen die Abschottung wieder her.
Läuft die Produktion während der Prüfung weiter?
In aller Regel ja. Wir arbeiten bereichsweise und gehen dorthin, wo gerade Platz ist. Wenn wir an einer Tür oder einer Anlage arbeiten, sagen wir vorher Bescheid, damit niemand davorsteht.
Betreuen Sie auch Löschwassertechnik?
Ja, in größeren Betriebsgebäuden gehört sie zu unserem Umfang, ebenso der Rauch- und Wärmeabzug. Was in Ihrem Haus steckt, klären wir bei einem Rundgang durch die Hallen.
Wir arbeiten auch hier
Brandschutz im ÜberblickSagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
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Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt
