Feuerlöscher prüfen in Ulm
Feuerlöscher gehören alle zwei Jahre gewartet. Wir prüfen jedes Gerät im Objekt, bringen den Nachweis am Löscher an und übergeben das Prüfprotokoll.
Was Sie bekommen
- Alle zwei JahreDie Frist nennt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 zusammen mit DIN 14406-4.
- Prüfung vor OrtWir kommen ins Objekt, statt die Geräte mitzunehmen und Leihgeräte hinzustellen.
- Nachweis am GerätDer Instandhaltungsnachweis am Löscher zeigt Monat und Jahr der letzten Prüfung.
- Für Betriebe und ObjekteBüros, Hallen, Praxen und Wohnanlagen, dazu Tiefgaragen und Treppenräume.
So läuft die Wartung ab
Standorte abgehen
- Höchstens zwanzig Meter Laufweg von jeder Stelle, so will es ASR A2.2
- Daran scheitert es häufiger als an einem defekten Löscher
Äußere Prüfung
- Behälter, Schlauch, Manometer und Sicherung
- Häufigster Befund: ein Löscher, der zugestellt oder abgehängt wurde
Kontrolle des Geräteinneren
- Pulver- und Wasserlöscher werden dafür geöffnet
- Löschmittel, Steigrohr und Dichtungen altern, von außen unsichtbar
Nachweis und Protokoll
- Ohne Mängel kommt der Instandhaltungsnachweis auf das Gerät, mit Monat und Jahr
- Das Prüfprotokoll über alle Geräte im Objekt bekommen Sie dazu
Geräte, Fristen und Ausstattung
Instandhaltung alle zwei Jahre
Sicht- und Funktionsprüfung samt Kontrolle des Geräteinneren, nach DIN 14406-4 und der Anweisung des Herstellers.Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung
Nach fünf und nach zehn Jahren fällig, aber nur, wenn der Behälter zur Instandhaltung geöffnet oder neu befüllt wird.Ausstattung berechnen
Wie viele Löschmitteleinheiten Ihre Grundfläche braucht, steht in Tabelle 3 der ASR A2.2. Wir rechnen es für Ihr Objekt aus.Standorte und Kennzeichnung
Halterung, Griffhöhe und das Brandschutzzeichen F001 nach ASR A1.3, damit der Löscher im Ernstfall auch gefunden wird.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen. Der Wortlaut der Arbeitsstättenregel ASR A2.2: „Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten.“ Lässt der Hersteller eine längere Frist zu, darf sie genutzt werden; nennt er eine kürzere, gilt die kürzere. Bei starker Beanspruchung, etwa im Freien oder auf Fahrzeugen, kann der Abstand ohnehin kürzer sein.
Wie viele Feuerlöscher brauche ich?
Das richtet sich nach der Grundfläche. ASR A2.2 rechnet in Löschmitteleinheiten: bis 50 Quadratmeter sind es 6, bis 100 Quadratmeter 9, bis 200 Quadratmeter 12, und so weiter bis 36 bei 1000 Quadratmetern, danach je weitere 250 Quadratmeter 6 mehr. Angerechnet werden im Regelfall nur Geräte mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten, ein üblicher 6-Kilo-Pulverlöscher liegt darüber. Flächen im Freien bleiben außen vor. Bei erhöhter Brandgefährdung kommt über diese Grundausstattung hinaus mehr dazu.
Muss der Feuerlöscher nach zehn Jahren weg?
Nicht zwangsläufig, und das ist die Angabe, die am häufigsten falsch wiedergegeben wird. Die inneren Prüfungen und die Festigkeitsprüfungen nach Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung sind nach Fristablauf nur durchzuführen, wenn der Behälter zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder neu befüllt wird. Bei Pulverlöschern, bei denen die innere Prüfung keine Mängel ergeben hat, kann die Festigkeitsprüfung sogar ganz entfallen, ebenso bei Geräten mit unbeschädigter Innenauskleidung. Was am Ende sinnvoll ist, hängt am Zustand und daran, was eine Prüfung im Verhältnis zum Neupreis kostet.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Druckprüfung?
Die Wartung alle zwei Jahre macht ein Sachkundiger und hält den Löscher funktionsfähig. Die inneren Prüfungen und Festigkeitsprüfungen sind Druckbehälterprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und gehören einer zur Prüfung befähigten Person. Beides sind verschiedene Rollen mit verschiedenen Anforderungen, auch wenn sie am selben Termin zusammenfallen können.
Prüfen Sie auch CO2-Löscher?
Die Instandhaltung alle zwei Jahre ja, die Druckbehälterprüfungen nicht. Bei Kohlendioxidlöschern sind innere Prüfung und Festigkeitsprüfung einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten, nicht einer befähigten Person. Dasselbe gilt für Treibmittelpatronen. Wir sagen Ihnen, wann das ansteht, und stimmen den Termin ab.
Verkaufen Sie Feuerlöscher auch?
Ja. Wir liefern die Geräte, bringen die Halterung an und kennzeichnen den Standort, für den Neubau ebenso wie beim Ersatz eines alten Löschers. Dafür braucht es keine Sachkunde, die verlangt erst die Instandhaltung alle zwei Jahre. Was zur Ausstattung gehört, steht auf der Seite zu Kauf und Einbau.
Wo müssen Feuerlöscher hängen?
Gut sichtbar und leicht erreichbar, bevorzugt in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an Zugängen zu Treppenräumen und an Kreuzungspunkten von Fluren. Von jeder Stelle darf der tatsächliche Laufweg zum nächsten Gerät höchstens zwanzig Meter betragen. Für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 Meter bewährt, und der Standort gehört mit dem Brandschutzzeichen F001 gekennzeichnet. Alles aus ASR A2.2 Abschnitt 5.3.
Welche Prüfungen führen Sie selbst durch?
Rauchwarnmelder, Rauch- und Wärmeabzug und Brandabschottung prüfen wir mit eigener Sachkunde. Für Feuerlöscher liegt sie ab dem 10. September 2026 vor. Bis dahin übernehmen wir die Instandhaltung mit einem Partnerbetrieb, die Abrechnung läuft trotzdem über uns.
Was kostet die Prüfung?
Den Ausschlag geben die Zahl der Geräte und die Anfahrt, die je Objekt nur einmal anfällt. Deshalb wird es je Löscher deutlich günstiger, sobald mehrere an einem Termin zusammenkommen. Was an Ersatzteilen oder Löschmittel dazukommt, steht getrennt auf der Rechnung und nicht pauschal im Wartungspreis.
Passt dazu
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
Angebot anfragen
Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt

