Brandschutz in Ulm
Wir prüfen und warten Brandschutzeinrichtungen, verkaufen und montieren Geräte und beraten Sie dazu, was Ihr Objekt braucht. Für Unternehmen, Hausverwaltungen und Vermieter.
Was Sie bekommen
- Hausverwaltungen und GewerbeWohnanlagen, Büros und Betriebe. Für Privathaushalte prüfen wir die Rauchwarnmelder.
- Fester TurnusNach der ersten Begehung stehen die Termine für das Jahr fest.
- Protokoll je PrüfungMit Datum, geprüftem Bauteil, Ergebnis und festgestellten Mängeln.
- Derselbe BetriebPrüfung, Reinigung und Winterdienst laufen über dieselbe Nummer und dieselbe Rechnung.
So übernehmen wir ein Objekt
Bestand aufnehmen
- Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchabzug, Abschottungen
- Wann jedes Bauteil zuletzt geprüft wurde und was im Objekt fehlt
Prüffristen sortieren
- Aus dem Bestand wird ein Plan für das Jahr
- Was überfällig ist, kommt zuerst, alles andere bekommt seinen Termin
Prüfen und dokumentieren
- Jedes Bauteil nach der Frist, die dafür gilt
- Befunde ins Protokoll, samt dem, was zur Behebung nötig ist
Nachweise übergeben
- Die Protokolle gehen an Sie, für Ihre Unterlagen
- Den nächsten Termin haben wir im Kalender, nicht Sie
Was wann geprüft werden muss
Wandhydranten und Steigleitungen
Nasse Anlagen einmal im Jahr, trockene alle zwei Jahre, jeweils durch einen Sachkundigen nach DIN 14462. Der Löschschlauch kommt alle fünf Jahre auf den Prüfdruck.Sicherheitskennzeichnung und Notbeleuchtung
Fluchtwegschilder prüfen wir auf Vollständigkeit und Sichtbarkeit, Notleuchten auf Funktion und darauf, wie lange sie nach einem Stromausfall tragen. Ein festes Intervall nennt die Arbeitsstättenregel dafür nicht, maßgeblich sind die Herstellerangaben und DIN EN 50172:2024-10.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Was bieten Sie im Brandschutz an?
Prüfung, Wartung, Verkauf und Beratung. Wir prüfen und warten Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Rauch- und Wärmeabzug, Brandschutztüren mit ihren Feststellanlagen, Brandabschottungen, Löschwassertechnik sowie Sicherheitskennzeichnung und Notbeleuchtung. Geräte liefern und montieren wir gleich mit. Die Beratung gehört dazu: Vor dem ersten Termin gehen wir durch, was im Objekt verbaut ist und welche Frist für welches Bauteil gilt. Unsere Kunden sind Unternehmen, Hausverwaltungen und Vermieter in Ulm, Neu-Ulm und im Umkreis.
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen. Das steht in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und in DIN 14406-4; nennt der Hersteller eine kürzere Frist, gilt seine. Die Druckprüfung des Behälters nach fünf und nach zehn Jahren fällt nur an, wenn der Löscher zur Instandhaltung geöffnet oder neu befüllt wird.
Wer muss den Rauchwarnmelder warten, Eigentümer oder Mieter?
Beide Bauordnungen legen die Betriebsbereitschaft auf den unmittelbaren Besitzer, in der Regel also den Mieter. In Bayern kann der Eigentümer sie ausdrücklich selbst übernehmen, das steht in Art. 46 Abs. 4 BayBO. In Baden-Württemberg stand dieser Halbsatz bis Juni 2025 ebenfalls im Gesetz und ist mit der Neufassung von § 15 Abs. 9 LBO entfallen. Wer die Kosten trägt, richtet sich davon unabhängig nach dem Mietvertrag.
Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Monatlich, und zwar durch den Betreiber oder eine eingewiesene Person; eine besondere Qualifikation braucht es dafür nicht. Nach zwölf aufeinander folgenden Monaten ohne Mangel darf der Abstand auf drei Monate wachsen. Davon unberührt wartet einmal im Jahr eine Fachkraft für Feststellanlagen die Anlage, so verlangt es DIN 14677.
Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten ist?
In Bayern ist es eine Ordnungswidrigkeit, die vorgeschriebenen Prüfungen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen zu lassen; die Bescheinigungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen (§ 2 und § 3 SPrüfV). Baden-Württemberg hat keine eigene Prüfverordnung, dort hängt die Pflicht an der Gebäudeart und an der Baugenehmigung. Dazu kommen die Anforderungen der Sachversicherer, die in ihren Klauseln eigene Prüfungen verlangen können.
Übernehmen Sie auch die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen?
Nein. Die wiederkehrende Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit, etwa an Rauchabzugsanlagen, ist Prüfsachverständigen nach Bauordnungsrecht vorbehalten, in Bayern alle drei Jahre nach § 2 SPrüfV. Dasselbe gilt für die Druckprüfung von CO2-Löschern, die einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten ist. Wir machen die jährliche Instandhaltung und sagen Ihnen, wann eine solche Prüfung ansteht.
Welche Prüfungen führen Sie selbst durch?
Rauchwarnmelder, Rauch- und Wärmeabzug und Brandabschottung prüfen wir mit eigener Sachkunde. Für Feuerlöscher liegt sie ab dem 10. September 2026 vor, für Feststellanlagen und Brandschutztüren ab dem 2. Oktober 2026, für die Löschwassertechnik zum Jahresende. Bis zu diesen Terminen übernehmen wir die Prüfung mit einem Partnerbetrieb, die Abrechnung läuft trotzdem über uns.
Rüsten Sie auch neu aus, oder prüfen Sie nur Vorhandenes?
Beides. Wir liefern und montieren Rauchwarnmelder und Feuerlöscher, im Neubau, nach einer Sanierung und beim Austausch alter Geräte. Danach steht der Prüfturnus, und den können Sie uns gleich mit übertragen. Was zur Ausstattung gehört, steht auf der Seite zu Kauf und Einbau.
Bekomme ich ein Prüfprotokoll?
Ja, zu jeder Prüfung. Es nennt Datum, geprüftes Bauteil, Ergebnis und festgestellte Mängel. Für eine Hausverwaltung ist das der eigentliche Zweck: Ohne Nachweis lässt sich später nicht belegen, dass geprüft wurde.
Übernehmen Sie auch Sicherheitskennzeichnung und Notbeleuchtung?
Ja. Wir prüfen die Fluchtwegkennzeichnung auf Vollständigkeit und Sichtbarkeit, montieren fehlende Schilder nach und nehmen die Notleuchten in die Sicht- und Funktionsprüfung, samt Autarkiezeit, also der Dauer, die eine Leuchte nach einem Stromausfall überbrückt. Ein festes Intervall nennt die Arbeitsstättenregel für die Sicherheitsbeleuchtung nicht. Abstände und Umfang ergeben sich aus den Herstellerangaben und aus DIN EN 50172:2024-10, die seit Oktober 2024 in neuer Fassung gilt.
Erstellen Sie auch Flucht- und Rettungspläne?
Nein, die zeichnen wir nicht. Wir prüfen und montieren die Kennzeichnung der Fluchtwege und halten die Notbeleuchtung instand. Den Plan selbst zeichnet ein Büro, das darauf spezialisiert ist.
Was kostet die Prüfung?
Den Ausschlag geben die Zahl der Bauteile und wie viele Termine dafür nötig sind. Bei laufender Betreuung nennen wir einen festen Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung. Für ein Angebot genügt eine Liste dessen, was im Objekt verbaut ist, sonst kommen wir zur Begehung.
Passt dazu
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
Angebot anfragen
Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt

