Rauchwarnmelder und Feuerlöscher kaufen und einbauen in Ulm
Wir liefern und montieren die Geräte, statt nur zu prüfen, was schon hängt. Für den Neubau, nach einer Sanierung und dann, wenn die alten Melder ihre zehn Jahre voll haben.
Wann das ansteht
- Neubau und SanierungDie Erstausstattung gehört zur Abnahme. Wir rüsten aus, bevor eingezogen wird.
- Der Melder ist zehn Jahre altDanach wird er getauscht, nicht geprüft. Das Datum steht auf dem Gehäuse.
- Ein Protokoll weist Mängel ausDefekte Geräte ersetzen wir im selben Termin, statt einen zweiten zu brauchen.
- Die Nutzung hat sich geändertAus einem Lager wird eine Werkstatt, und die Ausstattung passt nicht mehr dazu.
So läuft die Ausstattung ab
Bedarf ermitteln
- Welche Räume brauchen einen Melder, wie viele Löscher die Fläche
- Maßgeblich sind Grundfläche aller Ebenen und Brandklassen, so ASR A2.2
Geräte auswählen
- Melder nach DIN EN 14604, in Küche und Bad eine andere Art als im Schlafzimmer
- Löscher nach Brandklasse, CO2 dort, wo Rückstände stören
Montieren und dokumentieren
- Melder an die Decke, in die Raummitte, nach DIN 14676-1:2025-05
- Dazu eine Liste, welches Gerät wo hängt und seit wann
Prüfung auf Wunsch übernehmen
- Nach dem Einbau steht der Turnus
- Sie behalten ihn im Blick oder übertragen ihn uns
Was wir liefern und einbauen
Austausch nach zehn Jahren
DIN 14676-1:2025-05 setzt die Grenze bei zehn Jahren und sechs Monaten nach dem Einbau. Danach wird der Melder ersetzt: Nicht die Batterie altert, sondern die Sensorik.Das passende Löschmittel
Angerechnet werden im Regelfall nur Geräte mit mindestens sechs Löschmitteleinheiten, und für jede im Objekt vorkommende Brandklasse muss genug davon da sein. Feststoffe und Flüssigkeiten zählen dabei getrennt.Halterung und Kennzeichnung
Ein Löscher hilft nur, wenn man ihn findet. Wir bringen ihn gut sichtbar und griffbereit an und kennzeichnen den Standort.Ganze Objekte auf einmal
Für Verwaltungen und Bauträger stattet ein Termin je Haus alle Einheiten aus. Sie bekommen eine Liste je Wohnung, damit die Übergabe belegt ist.
Wo wir das machen
Geräte und Kennzeichnung liefern und montieren wir vor Ort, nach dem, was Ihr Objekt tatsächlich braucht. In diesen Orten:
- Söflingen
- Wiblingen
- Böfingen
- Eselsberg
- Blaustein
- Dornstadt
- Erbach
- Langenau
- Blaubeuren
- Ehingen
- Neu-Ulm
- Senden
- Elchingen
- Nersingen
- Vöhringen
- Illertissen
- Weißenhorn
- Leipheim
- Günzburg
- Burgau
- Dillingen
- Geislingen an der Steige
- Göppingen
- Heidenheim an der Brenz
- Aalen
- Schwäbisch Gmünd
- Laupheim
- Biberach an der Riß
- Memmingen
- Bad Waldsee
- Bad Wurzach
- Leutkirch im Allgäu
- Kempten
Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie nach, wir sagen Ihnen, ob wir hinkommen. Das ganze Einsatzgebiet
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Muss ich Rauchwarnmelder wirklich austauschen, oder reicht eine neue Batterie?
Der Melder wird ersetzt. DIN 14676-1:2025-05 setzt die Grenze bei zehn Jahren und sechs Monaten nach dem Einbau, weil die Sensorik altert: Staub, Insekten und Materialermüdung machen sie mit den Jahren unzuverlässig. Bei Geräten mit fest verbauter Zehnjahresbatterie stellt sich die Frage ohnehin nicht.
Woher weiß ich, wie alt meine Melder sind?
Auf dem Gehäuse steht das Herstellungs- oder Inbetriebnahmedatum, meist auf der Rückseite oder unter dem Deckel. Wenn Sie unsicher sind, sehen wir bei der Begehung nach und sagen Ihnen, was noch läuft und was ansteht.
In welchen Räumen brauche ich einen Melder?
In Baden-Württemberg in jedem Raum, in dem bestimmungsgemäß jemand schläft, und im Rettungsweg von dort. In Bayern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Alles darüber hinaus, etwa Wohnzimmer oder Keller, ist freiwillig und in vielen Fällen trotzdem sinnvoll.
Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb?
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 rechnet das über Löschmitteleinheiten: Bis 50 Quadratmeter Grundfläche sind sechs Einheiten nötig, mit wachsender Fläche mehr, und in jedem Geschoss müssen mindestens sechs vorhanden sein. Angerechnet werden im Regelfall nur Geräte mit mindestens sechs Einheiten. Bei besonderer Gefährdung, etwa an Fritteusen oder Ladestationen, kommt Zusatzausstattung dazu. Nennen Sie uns Fläche, Geschosse und Nutzung, dann rechnen wir das durch.
Verkaufen Sie die Geräte oder bringe ich eigene mit?
Beides geht. Wir liefern die Geräte mit und montieren sie, oder wir bauen ein, was Sie bereits gekauft haben. Im zweiten Fall sehen wir vorher, ob die Geräte zum Objekt passen.
Übernehmen Sie danach auch die Prüfung?
Bei Rauchwarnmeldern ja, die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung machen wir mit eigener Sachkunde. Bei Feuerlöschern ist die Instandhaltung alle zwei Jahre einem Sachkundigen vorbehalten. Bis unsere eigene Sachkunde dafür vorliegt, übernimmt sie ein Partnerbetrieb und wir rechnen zusammen ab. Ausstattung und Montage sind davon unberührt, dafür braucht es sie nicht.
Was kostet die Ausstattung?
Den Ausschlag geben die Zahl der Geräte und wie viele Einheiten in einem Termin zusammenkommen. Für ein einzelnes Haus nennen wir einen Festpreis, für Verwaltungen und Bauträger einen Satz je Wohnung. Beides schriftlich vorab und ohne Anzahlung.
Stand der Fristen und Normen: 16. Oktober 2026.
Passt dazu
Wo wir arbeitenSagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
Angebot anfragen
Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt

