Brandschutztüren und Feststellanlagen in Ulm
Eine Brandschutztür hilft nur, wenn sie von selbst zufällt. Wir prüfen Tür und Schließer einmal im Jahr und warten die Anlage, die sie offen hält.
Was Sie bekommen
- Einmal im JahrSicht- und Funktionsprüfung an Tür und Schließer, nach der Zulassung des Herstellers.
- Feststellanlage monatlichDie monatliche Kontrolle macht der Betreiber selbst, die Wartung einmal im Jahr eine Fachkraft.
- Protokoll je TürMit Standort, Bauart, Ergebnis und den Mängeln, die zu beheben sind.
- Was wir am häufigsten findenEinen Keil unter der Tür oder einen Haken, der sie dauerhaft offen hält.
So läuft die Prüfung ab
Tür und Zarge
- Sitzt die Tür im Rahmen, sind Dichtung, Bänder und Schloss in Ordnung
- Läuft sie über den ganzen Weg ohne zu schleifen
Schließer und Schließfolge
- Aus jeder Stellung ins Schloss, auch gegen Zugluft im Treppenraum
- Zweiflügelig: schließt der Gangflügel zuerst, bleibt ein Spalt
Über den Melder auslösen
- Auslösung über den Rauchmelder, nicht über den Handtaster
- Nur so zeigt sich, ob der Melder anspricht und die Tür freigibt
Ergebnis festhalten
- Standort, Bauart und Ergebnis je Tür einzeln
- Samt der Mängel, die zu beheben sind
Türen und Anlagen
Brandschutz- und Rauchschutztüren
Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, nach dem Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers und der Arbeitsstättenregel ASR A1.7.Türschließer einstellen
Damit die Tür aus jeder Stellung sicher ins Schloss fällt, und ersetzen, wenn die Kraft nicht mehr reicht.Feststellanlagen warten
Einmal im Jahr durch eine Fachkraft für Feststellanlagen, so verlangt es DIN 14677.Zweiflügelige Türen
Die Schließfolgeregelung sorgt dafür, dass der Standflügel zuerst schließt. Steht sie falsch, bleibt die Tür einen Spalt offen.Kraftbetätigte Türen und Tore
Automatiktüren und Tore in Rettungswegen, mindestens einmal im Jahr sicherheitstechnisch zu prüfen, so ASR A1.7.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Wie oft muss eine Brandschutztür geprüft werden?
Einmal im Jahr, mit einer Sicht- und Funktionsprüfung. Maßgeblich sind die Zulassung oder Bauartgenehmigung des Herstellers und seine Wartungsanleitung. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 formuliert es so: „Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen.“ Für kraftbetätigte Türen und Tore nennt dieselbe Regel mindestens einmal jährlich und lässt die Prüfung nur durch Sachkundige zu.
Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Hier gibt es zwei Fristen, und sie werden oft verwechselt. Die Sicht- und Funktionsprüfung macht der Betreiber selbst oder eine eingewiesene Person, und zwar monatlich; eine besondere Qualifikation braucht es dafür nicht. Haben zwölf aufeinander folgende monatliche Überprüfungen keine Funktionsmängel ergeben, darf der Abstand auf drei Monate wachsen. Davon unberührt wartet einmal im Jahr eine Fachkraft für Feststellanlagen die Anlage, so verlangt es DIN 14677.
Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Eine Brandschutztür wirkt nur im geschlossenen Zustand, und ein Keil, ein Haken oder ein davorgestellter Blumenkübel setzen genau diese Wirkung außer Kraft. Wenn eine Tür im Alltag offen stehen soll, ist die Feststellanlage die zulässige Lösung: Sie hält die Tür elektromagnetisch offen und lässt sie los, sobald ihr Rauchmelder anspricht. Das ist der Grund, warum es Feststellanlagen überhaupt gibt.
Wer darf eine Feststellanlage warten?
Eine Fachkraft für Feststellanlagen. Die Anforderungen an ihren Befähigungsnachweis stehen in DIN 14677-2. Bei Anlagen, die über eine Brandmeldeanlage angesteuert werden, also Typ 2 und 4 nach DIN 14677, kommt zusätzlich die Fachkraft für Brandmeldeanlagen hinzu. Welche Bauart in Ihrem Objekt verbaut ist, sehen wir bei der Bestandsaufnahme. In Bayern kommt für Feuerschutzabschlüsse die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung dazu: Sie verlangt Sachkundige und lässt dafür ausdrücklich eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung genügen (§ 2 Abs. 3 und 4 SPrüfV).
Was passiert, wenn die Tür nicht mehr richtig schließt?
Meist liegt es am Türschließer, an der Schließfolgeregelung oder daran, dass sich die Zarge über die Jahre gesetzt hat. Einstellen lässt sich das oft beim Termin, ein verschlissener Schließer wird ersetzt. Was mehr braucht, steht mit dem nötigen Aufwand im Protokoll, damit die Verwaltung entscheiden kann, ohne dass jemand ein zweites Mal hinfährt.
Welche Prüfungen führen Sie selbst durch?
Rauchwarnmelder, Rauch- und Wärmeabzug und Brandabschottung prüfen wir mit eigener Sachkunde. Für Brandschutztüren und Feststellanlagen liegt sie ab dem 2. Oktober 2026 vor. Bis dahin übernehmen wir die Prüfung mit einem Partnerbetrieb, die Abrechnung läuft trotzdem über uns.
Was kostet die Prüfung?
Den Ausschlag geben die Zahl der Türen und wie viele davon eine Feststellanlage haben. Die Anfahrt fällt je Objekt nur einmal an, in einer Wohnanlage mit vielen Türen wird es je Tür deshalb deutlich günstiger. Ersatzteile wie Schließer oder Haftmagnete stehen getrennt auf der Rechnung.
Passt dazu
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
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Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt

