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Winterdienst in Ulm

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer, auch wenn er nicht vor Ort ist. Wir übernehmen sie für Gehwege, Zufahrten und Parkflächen, mit fester Vereinbarung vor der Saison.

Winterdienst in Ulm

Geräumter Gehweg an einem Wintermorgen. Die Kante zum ungeräumten Streifen zeigt, wie weit die vereinbarte Fläche reicht.

Was Sie bekommen

  • Für Verwaltungen, Betriebe und Private

    Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und einzelne Grundstücke.

  • Flächen schriftlich festgelegt

    Was geräumt wird und womit gestreut, steht vor dem ersten Schnee fest.

  • Fester Satz je Saison

    Kein Preis je Einsatz, damit ein schneereicher Winter nicht teurer wird.

  • Ohne Anruf von Ihnen

    Wir behalten die Lage im Blick, Sie müssen den Einsatz nicht auslösen.

So läuft eine Saison ab

  1. Flächen aufnehmen

    • Gehweg an der Straße, Zufahrt, Stellplätze, Eingänge, Treppen
    • Dazu, was gestreut wird und wo der Schnee hin darf
  2. Umfang vereinbaren

    • Flächen, Streumittel und Satz stehen fest, bevor der Winter anfängt
    • Räum- und Streupflicht behalten oder übertragen: Ihre Entscheidung
  3. Räumen und streuen

    • Erst räumen, dann streuen, unter dem Schnee wirkt nichts
    • Splitt oder Salz je nach Belag und Satzung der Gemeinde
  4. Nach dem Winter

    • Am Ende der Saison kehren wir den Splitt ab
    • Was der Winter an Pflaster und Fugen hinterlassen hat, sehen wir dabei

Was zum Winterdienst gehört

  • Gehwege an der Straße

    Der Streifen vor dem Grundstück ist die Fläche, für die die Gemeinde den Eigentümer in die Pflicht nimmt. Wie breit geräumt sein muss, steht in der örtlichen Satzung.
  • Zufahrten und Stellplätze

    Einfahrt, Hof und Parkflächen, damit Fahrzeuge auch bei Schnee auf das Grundstück kommen. Wohin der geräumte Schnee darf, legen wir vorher fest.
  • Eingänge und Treppen

    Die Stellen, an denen bei Glätte am ehesten etwas passiert. Treppen und Rampen streuen wir von Hand, dort arbeitet keine Maschine sauber.
  • Splitt statt Salz, wo es geht

    Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein. Splitt greift den Belag nicht an und lässt sich im Frühjahr wieder abkehren, wirkt aber erst, wenn er auf geräumtem Grund liegt.
  • Übernahme der Räum- und Streupflicht

    Auf Wunsch übertragen Sie uns die Pflicht schriftlich für die vereinbarten Flächen. Ohne diese Vereinbarung bleibt sie bei Ihnen, auch wenn wir räumen.
  • Abkehren im Frühjahr

    Der Splitt kommt am Ende der Saison von den Flächen herunter, sonst liegt er den Sommer über in den Fugen und im Beet.

Häufige Fragen

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.

Wer ist für Räumen und Streuen verantwortlich?

Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für den Gehweg auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, das regelt jeweils eine örtliche Satzung. Wer vermietet, kann die Pflicht im Mietvertrag weitergeben, bleibt aber in der Kontrolle. Wer sie an einen Betrieb überträgt, tut das schriftlich; ohne Vereinbarung bleibt sie beim Eigentümer, auch wenn jemand anderes räumt.

Ab wann und bis wann muss geräumt sein?

Das legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest, und die Zeiten unterscheiden sich zwischen Ulm, Neu-Ulm und den umliegenden Orten. Werktags beginnt die Pflicht in aller Regel früher als an Sonn- und Feiertagen. Welche Zeiten für Ihre Adresse gelten, klären wir bei der Aufnahme der Flächen und schreiben sie in die Vereinbarung.

Muss ich anrufen, wenn Schnee liegt?

Nein. Wir behalten die Wetterlage im Blick und fahren die vereinbarten Flächen an. Genau das ist der Unterschied zu einem Einsatz auf Zuruf.

Was passiert bei starkem Dauerschneefall?

Dann wird mehrfach geräumt. Die Reihenfolge der Flächen legen wir vorher fest, damit klar ist, was zuerst frei ist: in der Regel Eingänge und Gehwege vor den Stellplätzen.

Streuen Sie Salz?

Auf Gehwegen möglichst nicht. Viele Gemeinden schränken Streusalz dort ein, und es greift Pflaster, Fugen und Bepflanzung an. Wir arbeiten deshalb überwiegend mit Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist, etwa auf Rampen und bei Eisregen.

Was kostet der Winterdienst?

Den Ausschlag geben die Quadratmeter der zu räumenden Flächen und wie viele Einzelflächen anzufahren sind. Sie bekommen einen festen Satz für die Saison, schriftlich vorab und ohne Anzahlung. Ein fester Satz statt eines Preises je Einsatz heißt: Ein schneereicher Winter kostet Sie nicht mehr als ein milder.

Bis wann muss ich mich für die Saison entscheiden?

Je früher, desto besser, weil die Flächen vor dem ersten Schnee aufgenommen und die Touren geplant sein müssen. Melden Sie sich am besten im Spätsommer oder Frühherbst, dann ist die Aufnahme in Ruhe zu machen.

Reinigen Sie die Flächen im Frühjahr auch?

Auf Wunsch ja. Der Splitt kommt ohnehin herunter; wenn die Fläche danach ohnehin grau ist, lässt sich die Reinigung im selben Zug erledigen. Sie steht dann getrennt im Angebot.

Sagen Sie uns, welche Flächen frei bleiben sollen

Nennen Sie die Flächen und die ungefähre Größe. Wir sehen sie uns an und nennen einen festen Satz für die Saison.

  • Fester Satz je Saison, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
  • Flächen, Streumittel und Zeiten stehen vor dem ersten Schnee fest
  • Kein Anruf nötig, wir fahren die vereinbarten Flächen von selbst an
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Nennen Sie die Flächen und den gewünschten Umfang. Wir rufen zurück.


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