Ulmer Steinreiniger & Brandschutz
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Winterdienst in Ulm

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer, auch wenn er nicht vor Ort ist. Wir übernehmen sie für Gehwege, Zufahrten und Parkflächen, mit fester Vereinbarung vor der Saison.

Winterdienst in Ulm

Geräumter Gehweg an einem Wintermorgen. Die Kante zum ungeräumten Streifen zeigt, wie weit die vereinbarte Fläche reicht.

Was Sie bekommen

  • Für Verwaltungen, Betriebe und Private

    Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und einzelne Grundstücke.

  • Flächen schriftlich festgelegt

    Was geräumt wird und womit gestreut, steht vor dem ersten Schnee fest.

  • Fester Satz je Saison

    Kein Preis je Einsatz, damit ein schneereicher Winter nicht teurer wird.

  • Ohne Anruf von Ihnen

    Wir behalten die Lage im Blick, Sie müssen den Einsatz nicht auslösen.

So läuft eine Saison ab

  1. Flächen aufnehmen

    • Gehweg an der Straße, Zufahrt, Stellplätze, Eingänge, Treppen
    • Dazu, was gestreut wird und wo der Schnee hin darf
  2. Umfang vereinbaren

    • Flächen, Streumittel und Satz stehen fest, bevor der Winter anfängt
    • Räum- und Streupflicht behalten oder übertragen: Ihre Entscheidung
  3. Räumen und streuen

    • Erst räumen, dann streuen, unter dem Schnee wirkt nichts
    • Splitt oder Salz je nach Belag und Satzung der Gemeinde
  4. Nach dem Winter

    • Am Ende der Saison kehren wir den Splitt ab
    • Was der Winter an Pflaster und Fugen hinterlassen hat, sehen wir dabei

Was zum Winterdienst gehört

  • Gehwege an der Straße

    Der Streifen vor dem Grundstück ist die Fläche, für die die Gemeinde den Eigentümer in die Pflicht nimmt. Wie breit geräumt sein muss, steht in der örtlichen Satzung.
  • Zufahrten und Stellplätze

    Einfahrt, Hof und Parkflächen, damit Fahrzeuge auch bei Schnee auf das Grundstück kommen. Wohin der geräumte Schnee darf, legen wir vorher fest.
  • Eingänge und Treppen

    Die Stellen, an denen bei Glätte am ehesten etwas passiert. Treppen und Rampen streuen wir von Hand, dort arbeitet keine Maschine sauber.
  • Splitt statt Salz, wo es geht

    Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein. Splitt greift den Belag nicht an und lässt sich im Frühjahr wieder abkehren, wirkt aber erst, wenn er auf geräumtem Grund liegt.
  • Übernahme der Räum- und Streupflicht

    Auf Wunsch übertragen Sie uns die Pflicht schriftlich für die vereinbarten Flächen. Ohne diese Vereinbarung bleibt sie bei Ihnen, auch wenn wir räumen.
  • Abkehren im Frühjahr

    Der Splitt kommt am Ende der Saison von den Flächen herunter, sonst liegt er den Sommer über in den Fugen und im Beet.

Wo wir das machen

Räumen und streuen heißt, vor sieben Uhr vor Ort zu sein. Deshalb steht hier, wo wir das übernehmen, statt es allgemein zu versprechen. Was geräumt wird und womit gestreut, legen wir vor der Saison für jede Fläche einzeln fest.

Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie nach, wir sagen Ihnen, ob wir hinkommen. Das ganze Einsatzgebiet

Sagen Sie uns, welche Flächen frei bleiben sollen

Nennen Sie die Flächen und die ungefähre Größe. Wir sehen sie uns an und nennen einen festen Satz für die Saison.

  • Fester Satz je Saison, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
  • Flächen, Streumittel und Zeiten stehen vor dem ersten Schnee fest
  • Kein Anruf nötig, wir fahren die vereinbarten Flächen von selbst an
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Nennen Sie die Flächen und den gewünschten Umfang. Wir rufen zurück.


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