Ulmer Steinreiniger & Brandschutz
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RWA-Wartung in Ulm

Eine RWA hält im Brandfall den Rauch aus dem Treppenhaus. Damit sie das kann, gehört sie einmal im Jahr geprüft und gewartet.

Was Sie bekommen

  • Für Gewerbe und WohnanlagenTreppenräume, Hallen, Tiefgaragen und Aufzugsschächte.
  • Jährlich, dazu halbjährlichEinmal im Jahr Funktionsprüfung und Wartung, dazwischen die Sichtkontrolle.
  • Protokoll mit MängellisteWas klemmt oder nicht auslöst, steht darin, samt dem, was zur Behebung nötig ist.
  • Die Sachverständigenprüfung im BlickIn Bayern alle drei Jahre vorgeschrieben, in Baden-Württemberg je nach Gebäudeart. Wir sagen Ihnen, wann sie ansteht.

So läuft die Wartung ab

  1. Auslösen

    • Auslösung über den Handtaster: Öffnen Klappen und Fenster ganz
    • Halb geöffnet nützt nichts, der Rauch zieht dann nicht ab
  2. Antrieb und Energie

    • Motoren, Druckgaspatronen, Notstromversorgung
    • Was verbraucht oder gealtert ist, wird ersetzt
  3. Zurückstellen

    • Die Anlage fährt in Bereitschaft zurück
    • Dabei zeigt sich, ob Mechanik, Endlagen und Dichtungen stimmen
  4. Zusammenspiel prüfen

    • Öffnet die Anlage auch, wenn Rauchmelder oder BMA sie ansteuern
    • Genau dieser Weg fällt bei Umbauten am häufigsten aus

Häufige Fragen

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.

Wie oft muss eine RWA geprüft werden?

Einmal im Jahr Sichtkontrolle und Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen, dazu eine halbjährliche Sichtkontrolle. Das ergibt sich aus VdS 3830 und den Normen der Reihe DIN 18232. Bei maschinellen Anlagen kommt die halbjährliche Prüfung nach VDMA 24177 hinzu. Davon zu trennen ist die Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit, siehe die nächste Frage.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Sachverständigenprüfung?

Die Wartung hält die Anlage funktionsfähig und macht ein Sachkundiger, also ein Fachbetrieb mit der passenden Ausbildung und den Prüfmitteln. Die Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit beurteilt, ob die Anlage das leistet, was die Baugenehmigung verlangt, und ist Prüfsachverständigen nach Bauordnungsrecht vorbehalten. Wir machen das Erste und sagen Ihnen, wann das Zweite ansteht. Bei Rauchabzugsanlagen gibt es dafür keine Abkürzung: Bayern nimmt sie in § 2 Abs. 3 SPrüfV ausdrücklich von der Erleichterung aus, die dort für Steigleitungen und Brandmeldeanlagen gilt.

Gilt die Drei-Jahres-Frist auch in Baden-Württemberg?

Nicht pauschal. Bayern regelt sie in der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach innerhalb von jeweils drei Jahren (§ 2 SPrüfV). Baden-Württemberg hat keine eigene Prüfverordnung, dort stehen die wiederkehrenden Prüfpflichten in den einzelnen Sonderbauverordnungen und in der Baugenehmigung. Für ein Objekt in Ulm sehen wir deshalb zuerst in die Genehmigung, für eines in Neu-Ulm gilt die Frist unmittelbar.

Was passiert, wenn die Anlage bei der Prüfung nicht auslöst?

Der Mangel kommt ins Protokoll, mit dem betroffenen Bauteil und dem, was zur Behebung nötig ist. Kleinere Sachen beheben wir direkt beim Termin, etwa einen verbrauchten Akku oder eine leere Druckgaspatrone. Bei größeren bekommen Sie ein getrenntes Angebot, damit die Instandsetzung nicht in der Wartungsrechnung verschwindet.

Prüfen Sie auch maschinelle Entrauchungsanlagen?

Ja, Ventilatoren und Entrauchungsklappen gehören dazu. Die Volumenstrommessung, die bei diesen Anlagen alle drei Jahre ansteht, und die Prüfung auf Wirksamkeit laufen getrennt davon.

Was kostet die Wartung?

Den Ausschlag geben die Zahl der Auslösestellen und der Öffnungen sowie die Frage, ob die Anlage natürlich oder maschinell arbeitet. Ein Wartungsvertrag läuft zu einem festen Jahressatz, den wir vor dem ersten Termin schriftlich nennen. Für ein Angebot genügen die Zahl der Anlagen und ein Blick in das letzte Prüfprotokoll.

Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist

Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.

  • Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
  • Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
  • Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
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Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.


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