Brandschutz in Ehingen
Ehingen ist die größte Stadt im Alb-Donau-Kreis, und wer hier Objekte betreut, hat sie meist über mehrere Teilorte verteilt. Für Betriebe, Hausverwaltungen und Vermieter prüfen und warten wir die Brandschutztechnik und legen mehrere Adressen auf einen Termin.

Wir prüfen in Ehingen
Inhabergeführter Betrieb aus Ulm
- Anfahrt
- Rund 24 km südwestlich von Ulm
- Wir kommen nach
- Kirchbierlingen, Rißtissen, Altsteußlingen, Mundingen, Berg, Dächingen und den weiteren Teilorten
- Häufige Beläge
- Große Hof- und Zufahrtsflächen aus Betonpflaster, teils mit Betonplatten
Objekte in rund zwanzig Teilorten
Zu Ehingen gehören rund zwanzig eingemeindete Orte, von Rißtissen im Osten bis Dächingen auf der Alb. Die Wege zwischen den Adressen sind entsprechend lang. Wir planen die Reihenfolge deshalb vorher und erledigen mehrere Objekte an einem Tag, wenn die Strecke es hergibt.
Zu einem Anwesen in Kirchbierlingen oder Altsteußlingen gehören häufig Maschinenhallen, Lager und Nebengebäude. Feuerlöscher stehen darin oft weit auseinander, und Türen zwischen den Nutzungsbereichen bleiben im Alltag offen. Wir prüfen die Geräte und sehen uns die Feststellanlagen an den Brandschutztüren mit an.
In der Kernstadt ist der Bestand kleinteiliger. Zwischen Altstadt und den Wohngebieten der Nachkriegszeit betreuen wir überwiegend Wohnhäuser, Läden und Büros. Dort geht es meist um Rauchwarnmelder in den Einheiten und um Löscher in den gemeinsam genutzten Bereichen.
Was wir in Ehingen prüfen und warten
Liegen mehrere Objekte auseinander, legen wir sie auf einen Termin. Zu jeder Prüfung bekommen Sie das Protokoll.
Was in Baden-Württemberg anders im Gesetz steht als in Bayern
Die beiden Bauordnungen beschreiben unterschiedliche Räume, und der Satz zur Betriebsbereitschaft lautet nicht gleich. Wir stellen die Wortlaute nebeneinander, damit Sie sie selbst lesen können. Was daraus für ein einzelnes Objekt folgt, ist eine Rechtsfrage und keine Auskunft, die wir geben.
Stand 8. September 2026. Gesetzblatt Baden-Württemberg 2026 Nr. 44
„Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern.“
§ 15 Absatz 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 16. März 2026 „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Art. 46 Absatz 4 Bayerische Bauordnung, zuletzt geändert am 23. April 2026
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Wir haben Objekte in mehreren Teilorten. Geht das an einem Tag?
Meistens ja. Nennen Sie uns die Adressen, dann planen wir die Reihenfolge nach den Wegen zwischen den Orten. Bei rund zwanzig Teilorten spart das gegenüber einzelnen Terminen spürbar Anfahrt.
Betreuen Sie auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude?
Ja. In Maschinenhallen, Lagern und Nebengebäuden prüfen und warten wir die Feuerlöscher und sehen uns die Brandschutztüren mit an. Wo etwas fehlt, sagen wir es Ihnen und liefern das Gerät nach.
Wir wissen nicht, was in den Objekten verbaut ist. Ist das ein Problem?
Nein, das kommt häufig vor. Wir gehen die Gebäude ab und nehmen auf, was vorhanden ist. Daraus entsteht Ihre Übersicht, und wir sagen Ihnen dabei, was ersetzt oder ergänzt gehört.
Betreuen Sie auch Läden und Büros in der Kernstadt?
Ja, dort sind wir für Inhaber und Vermieter unterwegs. In Verkaufsräumen und Bürofluren geht es meist um Feuerlöscher und um die Sicherheitskennzeichnung. Beides liefern und montieren wir auch selbst.
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
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Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt
