Brandschutz in Günzburg
Als Kreisstadt hat Günzburg mehr Gewerbe als die Gemeinden ringsum, und in Hallen und Betriebsgebäuden hängt entsprechend mehr Technik. Wir prüfen und warten sie für Betriebe, Hausverwaltungen und Vermieter, verkaufen Ersatz und montieren ihn vor Ort.

Wir prüfen in Günzburg
Inhabergeführter Betrieb aus Ulm
- Anfahrt
- Rund 22 km östlich von Ulm
- Wir kommen nach
- Reisensburg, Leinheim, Deffingen, Denzingen, Riedhausen, Wasserburg, Nornheim
- Häufige Beläge
- Betonpflaster in den Wohngebieten, in der Altstadt Naturstein und historisches Pflaster
Gewerbe und Altstadt der Kreisstadt
Auf Betriebshöfen und in Lagerhallen verteilt sich die Ausstattung über große Flächen: Feuerlöscher an mehreren Stellen, Brandschutztüren mit Feststellanlagen zwischen Lager und Verwaltung, Abschottungen dort, wo Leitungen durch Wände gehen. Wir nehmen den Rundgang so, dass am Ende jedes Gerät erfasst ist.
In unbeheizten Hallen und Lagerräumen kommt es darauf an, dass das Gerät zum Standort passt. Bei der Wartung sehen wir uns deshalb mit an, wo der Löscher hängt und wie der Raum genutzt wird, und schlagen bei Bedarf einen anderen Typ vor. Verkauf und Montage übernehmen wir selbst.
In der historischen Altstadt und in Reisensburg, Leinheim, Deffingen, Denzingen und Wasserburg betreuen wir überwiegend Wohnobjekte und kleinere Betriebe. Ansprechpartner sind dort Hausverwaltungen und Vermieter. Wann wir in welches Haus kommen, klären wir vor dem Termin, damit jemand aufschließen kann.
Was wir in Günzburg prüfen und warten
Liegen mehrere Objekte auseinander, legen wir sie auf einen Termin. Zu jeder Prüfung bekommen Sie das Protokoll.
Was in Bayern anders im Gesetz steht als in Baden-Württemberg
Die beiden Bauordnungen beschreiben unterschiedliche Räume, und der Satz zur Betriebsbereitschaft lautet nicht gleich. Wir stellen die Wortlaute nebeneinander, damit Sie sie selbst lesen können. Was daraus für ein einzelnes Objekt folgt, ist eine Rechtsfrage und keine Auskunft, die wir geben.
Stand 8. September 2026. Bayerische Bauordnung bei gesetze-bayern.de
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Art. 46 Absatz 4 Bayerische Bauordnung, zuletzt geändert am 23. April 2026 „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern.“
§ 15 Absatz 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 16. März 2026
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Wir wechseln den Anbieter. Übernehmen Sie den vorhandenen Bestand?
Ja. Wir nehmen auf, was in Ihren Objekten hängt, und betreuen es weiter, gleich von wem es stammt. Was nicht mehr in Ordnung ist, benennen wir und ersetzen es, wenn Sie zustimmen.
In unseren Hallen ist es im Winter kalt. Spielt das für die Geräte eine Rolle?
Ja, nicht jedes Gerät passt an jeden Standort. Wir sehen uns an, wie der Raum genutzt wird und wie es dort im Winter aussieht. Wenn ein anderer Typ besser passt, sagen wir Ihnen das und bieten ihn an.
Bringen Sie auch Sicherheitskennzeichnung mit?
Kennzeichnung liefern und montieren wir. Fehlende oder ausgeblichene Schilder nehmen wir beim Rundgang auf, liefern sie nach und bringen sie an.
Wir haben ein Wohnhaus in der Altstadt und eine Halle im Gewerbegebiet. Machen Sie beides?
Ja, beides läuft über denselben Ansprechpartner. Im Wohnhaus geht es meist um Melder und Handfeuerlöscher, in der Halle zusätzlich um Feststellanlagen, Abschottungen und Rauch- und Wärmeabzug. Abgerechnet wird trotzdem je Objekt getrennt.
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
Angebot anfragen
Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt
