Brandschutz in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim liegt im Brenztal, und die Objekte ziehen sich vom Talgrund die Hänge hinauf. Für Betriebe im Tal und für Verwaltungen in Schnaitheim, Mergelstetten, Oggenhausen und Großkuchen prüfen, warten und ergänzen wir die Brandschutztechnik.

Wir prüfen in Heidenheim an der Brenz
Inhabergeführter Betrieb aus Ulm
- Anfahrt
- Rund 33 km nördlich von Ulm
- Wir kommen nach
- Schnaitheim, Mergelstetten, Oggenhausen, Großkuchen
- Häufige Beläge
- Betonpflaster und Waschbeton, in Hanglagen viele Treppen und Mauern
Objekte am Hang im Brenztal
Die Stadt zieht sich vom Talgrund die Hänge hinauf. Gebäude stehen deshalb oft über mehrere Ebenen, mit Zugängen auf verschiedenen Höhen und Zufahrten mit Gefälle. Für uns heißt das: einmal ganz durch das Objekt, damit kein Geräteplatz und keine Tür übersehen wird.
Bei Hanggrundstücken liegen Keller- und Garagengeschosse talseitig häufig ebenerdig. An solchen Übergängen sitzen meist Brandschutztüren, oft mit Feststellanlage. Wir prüfen die Geräte im Haus, warten die Türtechnik und melden Ihnen, was nicht mehr sauber schließt.
In Schnaitheim, Mergelstetten, Oggenhausen und Großkuchen stehen überwiegend Wohnanlagen aus der Nachkriegszeit, dazu Betriebe im Tal. In den Wohnanlagen betreuen wir Rauchwarnmelder und Löscher, in den Betrieben zusätzlich Rauch- und Wärmeabzug und Brandabschottungen. Löschwassertechnik und Brandschutztüren mit Feststellanlagen gehören ebenso dazu, sofern sie im Gebäude verbaut sind.
Was wir in Heidenheim an der Brenz prüfen und warten
Liegen mehrere Objekte auseinander, legen wir sie auf einen Termin. Zu jeder Prüfung bekommen Sie das Protokoll.
Was in Baden-Württemberg anders im Gesetz steht als in Bayern
Die beiden Bauordnungen beschreiben unterschiedliche Räume, und der Satz zur Betriebsbereitschaft lautet nicht gleich. Wir stellen die Wortlaute nebeneinander, damit Sie sie selbst lesen können. Was daraus für ein einzelnes Objekt folgt, ist eine Rechtsfrage und keine Auskunft, die wir geben.
Stand 8. September 2026. Gesetzblatt Baden-Württemberg 2026 Nr. 44
„Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern.“
§ 15 Absatz 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 16. März 2026 „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Art. 46 Absatz 4 Bayerische Bauordnung, zuletzt geändert am 23. April 2026
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern am Telefon oder per Anfrage.
Unsere Gebäude ziehen sich den Hang hinauf. Ist das für Sie ein Aufwand?
Wir planen etwas mehr Zeit ein, weil die Zugänge auf verschiedenen Ebenen liegen und die Wege länger sind. Am Ablauf ändert das nichts. Wir gehen das Objekt einmal komplett durch, statt einzelne Ebenen herauszupicken.
Bei Hanglage liegt die Garage talseitig ebenerdig. Prüfen Sie die Türen dort mit?
Ja. An solchen Übergängen sitzen häufig Brandschutztüren, oft mit Feststellanlage. Wir warten die Anlage und sehen nach, ob die Tür ohne Widerstand ins Schloss geht.
Was passiert, wenn bei der Wartung ein Gerät nicht mehr in Ordnung ist?
Sie erfahren es vor Ort und nicht erst aus der Rechnung. Was ersetzt werden muss, steht im Protokoll, und wir liefern und montieren es. Wenn das passende nicht mit ist, liefern wir es nach und montieren es bei einem weiteren Termin.
Unsere Verwaltung sitzt nicht in Heidenheim. Wer muss beim Termin dabei sein?
Jemand muss uns aufschließen, mehr nicht. Das kann der Hausmeister sein oder ein Mieter mit Schlüssel. Was wir gemacht haben und was aufgefallen ist, melden wir Ihnen im Anschluss, ohne dass Sie anreisen müssen.
Sagen Sie uns, was in Ihrem Objekt verbaut ist
Nennen Sie Art und ungefähre Zahl der Bauteile und wann zuletzt geprüft wurde. Wir stellen den Turnus zusammen und nennen einen festen Satz.
- Fester Satz je Jahr, schriftlich vorab und ohne Anzahlung
- Protokoll zu jeder Prüfung, mit Datum, Ergebnis und Mängeln
- Ein Ansprechpartner für Prüfung, Reinigung und Winterdienst
Angebot anfragen
Nennen Sie die Bauteile und den letzten Prüftermin. Wir rufen zurück.
Schillerstraße 35, 89077 Ulm Weststadt
